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Ratgeber E-Rechnung

E-Rechnung 2026: Pflichten für Selbstständige

Überblick zur E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich, Empfangspflicht, Übergangsfristen und typischen Ausnahmen.

Datenstand: 17. Mai 2026

Kurz zusammengefasst

  • Seit 2025 ist die E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich der neue Regelfall.
  • Der Empfang strukturierter E-Rechnungen muss grundsätzlich möglich sein.
  • Für die Ausstellung gelten Übergangsregeln, unter anderem abhängig von Umsatzgrenzen.

Worum es bei der E-Rechnung geht

Eine E-Rechnung ist nicht einfach ein PDF, sondern ein strukturiertes elektronisches Format, das maschinell verarbeitet werden kann. Der Pflichtbereich betrifft vor allem Umsätze zwischen inländischen Unternehmern.

Übergangsphase richtig lesen

Die Pflicht zur Ausstellung wird gestaffelt eingeführt. Für 2026 ist entscheidend, ob ein inländischer B2B-Umsatz vorliegt, ob Ausnahmen greifen und ob die relevanten Umsatzgrößen für Übergangsregeln überschritten sind.

Was Sie praktisch vorbereiten sollten

Richten Sie eine empfangsfähige Rechnungsadresse ein, prüfen Sie Buchhaltungssoftware auf EN-16931-fähige Formate und dokumentieren Sie, wann Kunden E-Rechnungen verlangen.

Wichtige Werte

Empfang

grundsätzlich seit 2025

Für inländische Unternehmen im B2B-Kontext relevant.

Ausstellung 2026

Übergangsphase

Sonstige Rechnungen können unter Voraussetzungen noch zulässig sein.

800.000-Euro-Grenze

relevant für Übergang

Der Check ordnet die grobe Übergangslogik ein.

Häufige Fragen

Ist ein PDF per E-Mail eine E-Rechnung?

Seit 2025 reicht ein unstrukturiertes PDF im Pflichtbereich regelmäßig nicht mehr als E-Rechnung aus.

Gilt die Pflicht auch für Privatkunden?

Der Kernbereich betrifft inländische B2B-Umsätze. B2C-Umsätze sind anders einzuordnen.

Quellen und Datenstand

Datenstand: 17. Mai 2026