Datenstand: 17. Mai 2026
Kurz zusammengefasst
- Die Vorjahresgrenze liegt bei 25.000,00 Euro Gesamtumsatz.
- Im laufenden Jahr darf die Grenze von 100.000,00 Euro nicht überschritten werden.
- Der Check ist eine Orientierung und ersetzt keine Prüfung der konkreten Umsatzarten.
Was die Kleinunternehmerregelung leistet
Die Regelung kann Umsätze von der Umsatzsteuer befreien, wenn die gesetzlichen Umsatzgrenzen eingehalten werden. Für Selbstständige bedeutet das weniger Umsatzsteuerverwaltung, aber auch keinen Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen.
Warum beide Grenzen wichtig sind
Der Blick nur auf das Vorjahr reicht nicht. Zusätzlich muss der laufende Jahresumsatz beobachtet werden. Der Check stellt beide Werte gegenüber und zeigt, ob eine Warnstufe erreicht ist.
Praktische Nutzung
Nutzen Sie den Check für eine schnelle Standortbestimmung und dokumentieren Sie bei Grenznähe die Umsatzentwicklung monatlich. Bei gemischten Umsätzen oder EU-Sachverhalten sollte steuerliche Beratung eingebunden werden.
Wichtige Werte
Vorjahr
25.000,00 €
Die Grenze darf nicht überschritten worden sein.
Laufendes Jahr
100.000,00 €
Bei Überschreiten endet die Steuerbefreiung für weitere Umsätze.
Rechnung
Keine Umsatzsteuer ausweisen
Nur wenn die Kleinunternehmerregelung tatsächlich anwendbar ist.
| Thema | Wert | Hinweis |
|---|---|---|
| Vorjahr | 25.000,00 € | Die Grenze darf nicht überschritten worden sein. |
| Laufendes Jahr | 100.000,00 € | Bei Überschreiten endet die Steuerbefreiung für weitere Umsätze. |
| Rechnung | Keine Umsatzsteuer ausweisen | Nur wenn die Kleinunternehmerregelung tatsächlich anwendbar ist. |
Häufige Fragen
Ist der Kleinunternehmer-Check verbindlich?
Nein. Der Check nutzt die zentralen Umsatzgrenzen aus § 19 UStG und dient der Orientierung.
Kann ich freiwillig Umsatzsteuer ausweisen?
Ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung kann möglich sein, ist aber regelmäßig bindend und sollte vorher geprüft werden.
Quellen und Datenstand
Datenstand: 17. Mai 2026