§ 19 UStG
Kleinunternehmer-Check 2026
Prüfen Sie überschlägig, ob die zentralen Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung eingehalten werden.
Ergebnis
Grenzen eingehalten
Die zentralen Umsatzgrenzen sind eingehalten. Die Kleinunternehmerregelung kann nach diesen Eingaben grundsätzlich in Betracht kommen.
Vorjahr-Grenze
25.000,00 €
eingehalten
Laufendes Jahr-Grenze
100.000,00 €
eingehalten
Was bedeutet das?
- Beobachten Sie den laufenden Umsatz monatlich.
- Dokumentieren Sie, welche Umsätze in die Grenze einbezogen wurden.
- Prüfen Sie, ob ein freiwilliger Verzicht wirtschaftlich sinnvoll wäre.
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